AGB
AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. ALLGEMEINES
Für die gesamte Geschäftsverbindung gelten unsere nachstehend aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen, anders lautende Bedingungen des Käufers verpflichten uns nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
Unsere Angebote erfolgen bezüglich Preis, Menge und Liefermöglichkeit freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eingehende Aufträge schriftlich bestätigen oder diese ausführen.
Mündliche Absprachen und Erklärungen jeder Art sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Eine Vereinbarung über Aufhebung der Schriftform kann im Einzelfall nur schriftlich erfolgen.
Unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei wesentlichen Änderungen der Einkaufspreise behalten wir uns eine Berichtigung der Verkaufspreise vor.
II. VERSAND, GEFAHRTRAGUNG
Der Versand erfolgt grundsätzlich ab Werk des Herstellers, zulasten und auf Risiko des Kunden. Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Käufers und von ihm verlangte Eillieferungen verursachte Mehrkosten gehen voll zulasten des Kunden, Rücksendungen des Kunden reisen auf dessen Gefahr und Kosten.
III. AUSFÜHRUNG UND LIEFERUNG
Wir sind jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Von uns genannte und bestätigte Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich. Im Falle des Lieferverzuges ist uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen.
Verzögerungen bei unseren Zulieferungen schließen Verzug aus.
Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten: weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, unser Lieferverzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Abrufaufträge können nur im Rahmen der Herstellungsmöglichkeiten zur Auslieferung gelangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder die Lieferung von Barzahlung abhängig zu machen.
IV. ZAHLUNG
Grundsätzlich gilt, vorbehaltlich anders lautenden Vereinbarungen, die Zahlung per Vorkasse netto als vereinbart. Zahlungen gelten erst als bewirkt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können.
Bei Zahlungsverzug sind sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig; Skontoabzüge sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Zinsen in Höhe des üblichen Bankbruttozinses für Kredite auf den Rechnungsbetrag zu berechnen. Aufrechnung des Kunden ist nicht zulässig,
Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang ist gestattet.
Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, einschließlich der Forderungen aus Schecks und Wechsel. Bis auf Widerruf ist der Käufer zum Forderungseinzug aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt.
Im Falle des Widerspruchs hat er die Abnehmer der Vorbehaltsware zu benennen. Der Verkaufserlös der Vorbehaltsware wird unter Anrechnung der Kosten dem Kunden gut gebracht. Bei Zahlungsverzug erlischt das Besitzrecht des Kunden.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und eine damit verbundene eventuelle Rücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
VI. BEANSTANDUNGEN, HAFTUNG, RÜCKTRITT
Mängelrügen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware– spätestens innerhalb 8 Tagen – anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigter Mängelrüge besteht nur Anspruch auf Ersatzlieferung.
Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sowie für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
Tritt ein Kunde von einem bestätigten oder in Ausführung befindlichen Auftrag aus einem anderen als in diesem Punkt genannten Grund von seinem Auftrag zurück, so hat er sämtliche bis dorthin entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% des Nettowertes als Vertragsstrafe zu zahlen.
VII. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wismar.